Wir beraten Sie sehr gerne über die Aufnahmemöglichkeiten

Um älteren Menschen den Schritt in ein neues Leben, ein neuartiges Umfeld so angenehm wie möglich zu gestalten, setzen wir all unsere Erfahrung in einen reibungslosen Ablauf.
Hierzu gehören nicht nur die ausführlichen Gespräche und individuelle Beratung, sondern auch die oben genannten Vorabinformationen, was Sie vor dem Umzug in ihr neues Zuhause berücksichtigen sollten.

Wäsche, Kleidung

Bettwäsche, Waschhandschuhe werden selbstverständlich von uns zur Verfügung gestellt. Was Sie dennoch mitbringen sollten, wären Ihre eigene Bekleidung und Unterwäsche in ausreichender Menge.

Ihre Kleidung sollte mit Namenskennzeichnung versehen werden, sodass unsere Wäscherei, die Kleidungsstücke nach Reinigung richtig zuordnen kann.

Körperpflege

Für Ihr persönliches Pflegeprogramm bringen Sie bitte folgende Pflege- und/oder Hygieneartikel mit:

Zahnbürste, Zahncreme, Zahnbecher, Prothesenschale, Prothesenreiniger, Kamm Haar- bürste, Haarwaschmittel, Rasierutensilien, Deodorant, Badeschaum, Ohrenstäbchen, Flüssigseife und weitere Gebrauchsgegenstände die Sie nicht missen möchten.

Medikamente

Bei der Aufnahme richten wir Ihnen kostenfrei ein Salärkonto ein. Hiervon können etwaige Auslagen (z.B. Friseur, Fußpflege, Zuzahlungen für Medikamente etc.) beglichen werden.

Die entsprechenden Quittungen werden gesammelt und zusammen mit einer ausgedruckten Abrechnung monatlich an Sie übergeben.

Weitere Details

Sollten Sie einen Rollstuhl oder andere Gehhilfsmittel besitzen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Vor der Aufnahme führt unsere Verwaltung mit Ihnen und ggf. mit Ihren Angehörigen ein ausführliches Gespräch um all Ihre Fragen, Bedürfnisse und Wünsche zu besprechen. Auch der Einzug in das Bavaria Senioren- und Pflegeheim soll gut durchdacht sein, wir helfen Ihnen dabei gerne.

Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, die Pflegekosten aus Ihrem eigenen Einkommen aufzubringen, besteht dem Grunde nach Anspruch auf eine (anteilige) Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach dem Bundessozialhilfegesetz. Unser Büro steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.